Als psychologische Sachverständige im Familienrecht befasse ich mich mit gerichtlichen Fragestellungen und leite unter der Berücksichtigung fallspezifischer Konstellationen meine Empfehlungen an das Gericht ab. Ich nehme ausschließlich Aufträge von Amts- und Oberlandesgerichten an. Privatgutachten werden prinzipiell nicht erstattet. Ich erstatte zudem aussagepsychologische Gutachten, insbesondere im Rahmen von familienrechtspsychologischer Fragestellungen im Sinne eines Doppelgutachtens.
Ich prüfe im psychodiagnostischen Prozess Fragen zu einer potenziellen Kindeswohlgefährdung und berücksichtige hierbei zum einen die Risiko- und Schutzfaktoren auf Seiten der Eltern (z.B. psychische Erkrankungen) und zum anderen Faktoren auf Seiten des Kindes mit seinen individualspezifischen Ressourcen und Entwicklungsrisiken. Die milieuspezifischen Lebensbedingungen und den ihnen inhärenten Risiken und Ressourcen werden ebenfalls mit der definierten Kindeswohlschwelle in Beziehung gesetzt.
Bei umgangsrechtlichen Verfahren stellt sich uns die Frage, ob der Umgang mit dem umgangsbegehrenden Elternteil dem Wohl des Kindes entspricht. Hierbei werden auf Seiten der Eltern und des Kindes psychologische Merkmale eruiert, welche auf die Umgangsmotivation des Kindes Einfluss nehmen. Von Bedeutung ist hierbei ebenfalls die Diagnostik von Bindungen und Beziehungen des Kindes. Auf Seiten der Eltern spielen Betreuungskompetenzen, elterliche Feinfühligkeit sowie eine hinreichende Bindungstoleranz eine maßgebliche Rolle.
Fragen zum Lebensmittelpunkt des Kindes unter Berücksichtigung der elterlichen Konfliktdynamik sowie dem hieraus herzuleitenden Belastungsniveau der Familie werden vor dem Hintergrund der psychologischen Leitfrage untersucht, welche Bedingungen dem Kindeswohl am besten entsprechen. Unsere transparente und ergebnisoffene Herangehensweise soll eine bereits emotional belastete Dynamik beruhigen, elterliche Befürchtungen reduzieren und ein Hinwirken auf Einvernehmen ermöglichen, sofern Letzteres im richterlichen Auftrag erwünscht ist.
Ich verfüge über spezifische Kompetenzen in der kultursensiblen Begutachtung und kulturpsychologischen Besonderheiten im orientalisch-islamisch geprägten Raum. Durch die Berücksichtigung besonderer Werte- und Familienstrukturen sowie die Einhaltung impliziter Kommunikationsregeln wird die Etablierung einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung mit Familien mit Migrationshintergrund deutlich erleichtert. Abgerundet werden interkulturelle Kompetenzen mit Sprachkenntnissen in Persisch und Dari (fließend). Weitere vertiefte Fachkenntnisse bestehen u.a. in Bezug auf dysfunktionale Beziehungs- und Familienstrukturen, Partnerschaftsgewalt und ihre Folgen auf das Kindeswohl sowie umfassende psychodiagnostische Kenntnisse des gesamten Spektrums klinischer Störungsbilder.
Der aktuelle fachpsychologische Forschungsstand wird von mir gewissenhaft berücksichtigt. Ich verwende auschließlich validierte und am Ökonomieprinzip ausgerichtete Untersuchungsmethoden. Die Teilnahme an qualitätssichernden Fort- und Weiterbildungen ist obligatorisch (Kompetenzzentrum für Gutachten; Deutsche Psychologie Akademie, BDP). Regelmäßige Supervision und Intervision sowie der regelmäßige Austausch mit rechtspsychologischen Fachgruppen sichern eine maximale Orientierung am aktuellen Forschungsstand.