Der Beruf des psychologischen Sachverständigen ist nicht nur intellektuell herausfordernd, sondern geht mit einer starken Verantwortungslast einher. Nicht nur in der ersten Zeit kann es aufgrund
der Vielzahl unbekannter Situationen zu Unsicherheiten des eigenen methodischen Planens und Vorgehens kommen. Die erhobenen Untersuchungsergebnisse müssen zwar einzelfallspezifische Betrachtung
finden, der Forschungsbezug der psychologischen Schlussfolgerungen und Empfehlungen an das Familiengericht darf jedoch ebenfalls nicht fehlen.
Auch erfahrene Sachverständige kommen aufgrund der Beschaffenheit ihrer Tätigkeit, in der sie in der Regel allein arbeiten, in eine Phase, in der ein fachlich-kollegialer Blick dabei helfen kann,
sich wieder auf das Wesentliche zu fokussieren. An diesem Punkt setzt die Wirksamkeit von Supervision an, indem sie einen fachlich-kollegialen Austausch mit positiven Erkenntnismomenten sowie
eine psychologische Entlastung möglich macht.
Sowohl Einzelsupervisionen, flexibel (z.B. videogestützt oder persönlich) und ggf. nur vereinzelt/stündlich, oder aber qualitätssichernde Begleitung im Kooperationsverbund mit Praxisanschluss für
Psycholog/innen mit einem Master of Science im Fach Psychologie, sind bei uns möglich. Im Kooperationsverbund begleite ich das vollständige Begutachtungsprozedere. Die Konditionen sowie
akademischen Voraussetzungen für Letzteres können Sie bei mir telefonisch erfragen.
Die Einzelsupervisionen können sowohl in unseren zentral gelegenen Praxisräumlichkeiten in Köln oder gerne auch (video-)telefonisch durchgeführt werden und sind demnach auch bundesweit möglich. Die Themen und Leistungen richten sich zunächst an Ihrem Anliegen, wie z.B.: