Wie läuft so eine gutachterliche Untersuchung ab?
Auf dieser Seite möchten wir Sie als Familienmitglieder darüber aufklären, was im gutachterlichen Prozess auf Sie zukommt. Die Teilnahme an einer Begutachtung ist freiwillig und stellt für den positiven Verlauf Ihres Familienkonfliktes eine Chance dar.
Zunächst werden Sie schriftlich von uns zu einem Erstgespräch in unseren Praxisräumlichkeiten eingeladen. In der Regel findet dieser Termin ohne Kind(er) statt. Bei diesem Gespräch möchte
Ihre Sachverständige Sie kennenlernen, etwas über Ihre Familiengeschichte erfahren und Ihre ganz persönliche Sichtweise zum Fall anhören. Falls es notwendig sein sollte, kann auch ein Dolmetscher
hinzugezogen werden. Dieses Erstgespräch dauert erfahrungsgemäß zwischen 1-2 Stunden; ggf. sind noch weitere Gesprächstermine notwendig, um sich ein genaueres Bild zu machen.
Anschließend findet in den meisten Fällen ein separates Treffen für jedes Elternteil zur Interaktionsbeobachtung statt, dieses Mal aber mit dem Kind oder den Kindern. Bei manchen Fragestellungen
sind Hausbesuche bzw. Kindergespräche notwendig sowie der Einsatz psychologischer Testverfahren.
In den meisten Fällen ist es wichtig für uns, mit Erzieher/innen, Ärzten/-innen und Lehrer/innen zu sprechen, um Informationen seitens Dritter zu erhalten. Auch dies geschieht auf freiwilliger
Basis und bedarf Ihrer Schweigepflichtsentbindung.
Im Anschluss an die Untersuchung wird das psychologische Gutachten schriftlich erstattet.